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Beiträge und Gebühren *Auszug aus der Geschäftsordung des TFBS München e.V.
Beitragsreduzierung durch Arbeitsleistung Partnerschaften in eheähnlichen Verhältnissen werden bei der Beitragsberechnung auf Antrag Ehepaaren gleichgestellt. Voraussetzung: Partner nutzen gemeinsam die gleiche Wohnung und ein gemeinsames Konto. Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zählen zu den Erwachsenen. Ggf. kommt jedoch eine Ermäßigung für Schüler, Auszubildende oder Studenten in Betracht. Schüler/Auszubildende/Studenten über 18 Jahre/Rentner/Behinderte/ALG II-Empfänger erhalten auf Antrag und bei Vorlage einer entsprechenden Bestätigung eine Beitragsermäßigung von 20,00 € jährlich. Die Zugehörigkeit zu diesen Personengruppen ist jährlich bis zum 30.11. an den Vorstand nachzuweisen. Der Eingang wird bestätigt.
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